Verordnungsänderung ab 2022: private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll ab 2022
mit einer Pauschale besteuert werden können,
die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst.

Berechnung Privatanteil für Geschäftsfahrzeug

Für die Berechnung des Privatanteils für das Geschäftsfahrzeug gelten nach wie vor 9.6% (jährlich) des Kaufpreises inkl. sämtlicher Sonderausstattungen (exkl. MWST). Sollte der Kaufpreis weniger als 18’750 CHF betragen, so ist der Privatanteil wie bisher mit mindestens 1‘800 CHF resp. 150 CHF pro Monat zu berücksichtigen.

In der Lohnabrechnung ist der Privatanteil von Geschäftsfahrzeugen als AHV-pflichtiger Lohnbestandteil aufzuführen. Da die AHV als Leitversicherung für die andern Sozialversicherungen dient, ist der Privatanteil in der Folge auch bei den übrigen Sozialversicherungen als pflichtiger Lohnbestandteil zu behandeln.

Zusätzlich kommt aber für die Unternehmung noch die geschuldete Umsatzsteuer auf diesen Betrag dazu, da es sich dabei um eine sogenannte entgeltlich erbrachte Leistung handelt.

Illustration Verordnungsänderung ab 2022: private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

Beispielrechnung

Mitarbeiter Max darf das Geschäftsfahrzeug ausdrücklich auch privat nutzen, es ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Dafür wird ihm jeweils 640.00 CHF als Privatanteil (1/12 von 9.6% des Kaufpreises) auf der monatlichen Lohnabrechnung zum Bruttolohn dazu gerechnet und dient als Berechnungsbasis für sämtliche prozentualen Arbeitnehmerabzüge. Am Ende der Lohnabrechnung wird dieser „fiktive“ Privatanteil wieder in Abzug gebracht, um schlussendlich den effektiven Nettolohn auszuweisen. Bei Max hat dieser Privatanteil somit einerseits direkten Einfluss auf die prozentualen Arbeitnehmerabzüge, aber schlussendlich auch noch auf die Steuererklärung, wo ja bekanntlich der Bruttolohn als Basis genommen wird.

Für die Unternehmung heisst das zusätzlich, dass für die 12 x 640.00 Privatanteil von Max auch noch ein Umsatzsteueranteil von 7.7% in der Mehrwertsteuerabrechnung zu Buche schlägt. Quasi eine Steuer auf nicht realisierten Geschäftsumsatz durch ein nicht nur geschäftlich entwertetes Fahrzeug!

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