Wann habe ich Anspruch auf Kinderzulagen?

Unser Tipp in Sachen Anspruch auf Kinderzulagen und Differenzzahungen.

Illustration Wann habe ich Anspruch auf Kinderzulagen?

Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, die in der Schweiz wohnen und ein Einkommen von mindestens 592 Franken pro Monat erzielen, haben Anspruch auf Familienzulagen. Ob die Mutter oder der Vater die Kinderzulagen beziehen kann, ist klar geregelt. Es gibt jedoch sogenannte Differenzzahlungen, die oft vergessen gehen und nicht bezogen werden.

Beispiel von einer Familie, wohnhaft in Derendingen (Kt. SO), 1 Kind, 8 Jahre alt:

Der Vater arbeitet ausserkantonal in Bern und die Mutter in Olten (Kt. SO). In dieser Konstellation wird die Mutter die Kinderzulagen beziehen.

Da die Kinderzulagen im Kt. Bern jedoch höher sind, hat der Vater das Anrecht die Differenz bei der Ausgleichskasse im Kanton Bern einzufordern. Leider passiert dies nicht automatisch und die Eltern müssen selbständig aktiv werden!

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