Steuerliche Aspekte der Elektrofahrzeug-Stromladung für Mitarbeitende
Im Rahmen der stehts zunehmenden Elektromobilität, möchten wir Sie über die steuerlichen Aspekte informieren, die mit der Bereitstellung von Elektrofahrzeugen für Mitarbeitende in Verbindung stehen.
Wenn Ihren Mitarbeitenden ein Elektrofahrzeug zur Verfügung gestellt wird, besteht die Möglichkeit, eine monatliche Pauschalentschädigung von maximal CHF 60.00 für das Laden des Fahrzeugs am Wohnort des Mitarbeitenden zu gewähren. Diese Pauschale soll sämtliche Kosten für den privaten Stromverbrauch in Verbindung mit dem Elektrofahrzeug abdecken.
Es ist wichtig zu beachten, dass der ausbezahlte Pauschalbetrag transparent im Lohnausweis unter Ziffer 13.2.3 aufgeführt wird, gekennzeichnet als "Stromvergütung E-Fahrzeug". Diese Kennzeichnung ermöglicht eine klare Identifizierung und Unterscheidung der Vergütung für den Stromverbrauch im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen.
Es sollte jedoch betont werden, dass die festgelegte Pauschalentschädigung nicht zwangsläufig die tatsächlichen Stromkosten abdeckt, die möglicherweise höher ausfallen können. In diesem Sinne ist es wichtig zu verstehen, dass die steuerliche Regelung in erster Linie darauf abzielt, eine transparente und leicht nachvollziehbare Vergütung zu gewährleisten, ohne die individuellen Stromverbrauchskosten im Detail zu berücksichtigen.
Es ist anzumerken, dass die genehmigten Pauschalspesen nicht einer allfälligen Quellensteuer unterliegen.
Bitte beachten Sie zudem, dass allfällige Kostenübernahmen einer E-Ladestation bei Mitarbeitenden zu Hause Lohnbestandteile sind und versteuert werden müssen.