Ihr Lohnausweis zeigt einen falschen Nettolohn?

Diese Frage kommt oft, nachdem die Lohnausweise verschickt wurden. Die eigentliche Frage ist: Warum ist der «Nettolohn» im Lohnausweis nicht gleich dem tatsächlich ausbezahlten Nettolohn in den monatlichen Lohnabrechnungen?

Illustration Ihr Lohnausweis zeigt einen falschen Nettolohn?

Das kann verwirrend sein, weil beide Dokumente den gleichen Begriff "Nettolohn" verwenden, aber unterschiedliche Berechnungen haben und unterschiedliche Zwecke erfüllen.

Wichtig ist zu wissen, dass der "Lohnausweis-Nettolohn" in der Steuererklärung im Abschnitt "Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit" eingetragen werden muss. Er zeigt die im Jahr erhaltenen, steuerpflichtigen Einkünfte an, auch wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin einige Beträge nicht ausbezahlt bekommen hat, sie aber steuerlich relevant sind, wie z.B. private Nutzungsanteile von Firmenfahrzeugen oder Abzüge von Krankentagegeldversicherungen (KTG) oder Unfall-Zusatzversicherungen (UVGZ).

Auf der anderen Seite sind monatlich ausgezahlte Spesen, egal ob Belegspesen oder Pauschalspesen, nicht im "Lohnausweis-Nettolohn" enthalten. Auch wenn sie in den Ziffern 13.ff des Lohnausweises aufgeführt sind, sind sie keine steuerpflichtigen "Einkünfte".

Als Hilfe kann man oft die folgende Formel verwenden: Nettolohn im Lohnausweis + ausbezahlte Spesen - KTG-AN-Abzüge - Privatanteile = tatsächlich ausbezahlter Betrag (Nettolohnsumme aller monatlichen Lohnabrechnungen).

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