Bernische Steuergesetzgebungsrevision im Zeichen der Energiewende
Speicherseen mit tiefem Wasserpegel und eine Verknappung der Gaslieferungen führten zu Verwerfungen auf dem Energiemarkt. Mit der Anpassung des Steuergesetzes des Kantons Bern will der Grosse Rat die Dekarbonisierung zugunsten einer Reduktion von Treibhausgasen weiter vorantreiben.
Steuererleichterungen für die Energiewende
Ab 01.01.2024 wird der Kanton Bern den privaten Eigentümer*innen von Solaranlagen Steuererleichterungen zugestehen und somit Anreize zur Installation neuer Photovoltaikanlagen setzen.
- Im Umfang des Eigenbedarfs bleibt der Verkauf selbst erzeugten Stroms steuerfrei.
- Auch bei Neubauten können neuerdings die Kosten der Installation von Photovoltaikanlagen abgezogen Ein doppelter Abzug bei der Grundgewinnsteuer ist indessen nicht möglich.
- Sämtliche Anlagen, sogar Indachanlagen, zählen fortan zum beweglichen Vermögen und werden bei der Festlegung des amtlichen Werts einer Liegenschaft nicht mehr berücksichtigt.