Erhöhung der Mehrwertsteuer per 1. Januar 2024
Ab dem nächsten Jahr gelten in der Schweiz neue Mehrwertsteuersätze. Was sich für Ihren Betrieb ändert, erfahren Sie hier.
Über die neuen Mehrwertsteuersätze
Mit dem geschätzten Ausbau von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an Fach-/Hochschulen treten geburtenschwache Jahrgänge noch später ins Erwerbsleben ein, während die Lebenserwartung in der Schweiz weiterhin steigt und im internationalen Vergleich eine Spitzenposition belegt. Die damit begründete finanzielle Schieflage der AHV soll dank einer Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt) gemildert werden, wie das Stimmvolk im September 2022 entschieden hat.
Per 1. Januar 2024 treten somit folgende MwSt-Steuersätze in Kraft:
Prozentsatz | Geltungsbereich |
---|---|
8.1 % | Normalsatz |
2.6 % | Güter des täglichen Bedarfs (insbes. Lebensmittel, Bücher, Sämereien und Futter) |
3.8 % | Hotellerie (Übernachtungen inkl. Frühstück) |
Werden bereits im Jahr 2023 Umsätze fürs Kalenderjahr 2024 in Rechnung gestellt, wie beispielsweise bei Fitness-, Zeitungs- oder Theaterabonnementen üblich, so ist der neue Steuersatz bereits in diesem Jahr pro rata zu berücksichtigen.
Buchsiness sorgt bei der Führung Ihrer Debitoren für eine korrekte Rechnungsstellung und Mehrwertsteuerabrechnung.